Montag, 3. Januar 2011

Rückkehr zu den Anfängen

Eigentlich sollte eine andere Bar an diesem Abend unser Ziel sein, aber dann verschlug es uns doch wieder in die Saphire Martini Lounge. Das Trio war nicht ganz vollständig aber mehrheitlich vertreten.

An Ort und Stelle unserer Inspiration wollten wir beraten, welchen Gin aus unserer Hausapotheke wir als erstes vorstellen. Dann fiel unser Blick voller Überraschung auf eine im obersten Regal stehende Flasche Booth´s Finest Dry Gin, der sofort als Testobjekt auserkoren wurde.

Leider nennen wir diesen feinen Tropfen nicht unser eigen, da die europäische Produktion vor langer Zeit eingestellt wurde. Die amerikanische Kopie ist mit dem Original nicht zu vergleichen. Einen regulären Tasting-Bericht zum Booth´s Finest Dry Gin werden wir nachreichen, wenn es uns endlich gelungen ist, eine Flasche aus Sammlerbeständen zu erwerben. Nur soviel vorne weg: Als Gin Tonic entfaltete der Booth´s Finest Dry Gin seine markante Note hervorragend.

Der Abend gestaltete sich dann über mehrere verschiedene Gin´s hinweg ausgesprochen launig. Die fachkundige Diskussion mit dem versierten Barkeeper Jean unterstrich einmal mehr die besondere Stellung der Saphire Martine Lounge in Berlin für das Thema Gin.

Einer von uns ließ es sich nicht nehmen, eine der beiden Eigenkreationen der Bar zu testen:

Der Saphire Zitronengras & Salbei Gin (47 %) ist eine eigene Mazerisation mit zusätzlicher Wärmeeinwirkung auf der Basis des Beefeater (Standard) Dry Gin.

Das Nosing dieses Produktes führte zunächst zu der besorgten Frage, ob der pure Genuss wirklich dem Gaumen förderlich sei. Ein fast dumpfer intensiver Geruch übertönt jeden Hinweis auf die Gin-Basis. Mit zunehmendem Genuss dieser Eigenkreation allerdings tritt das zunächst dominierende Zitronengras zurück und offenbart erstaunlicherweise ein sauberes leichtes Salbeiaroma. Im Einsatz als Gin Tonic war diese Eigenkreation eine interessante Abwechslung. Nichts für den alltäglichen Genuss, dennoch loben wir die Entwicklungsfreude dieser Bar und seines Inhabers.